ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
der Agentur
ELBDEPARTMENT GmbH & Co. KG – nachfolgend auch "Agentur" genannt -
vertreten durch den Geschäftsführer Janosch Steinkönig, Große Elbstrasse 279, 22767 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110966
(Stand November 2011)
1. Allgemeines/ Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedigungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen der ELBDEPARTMENT GmbH & Co. KG und dem Kunden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Etwaige widersprechende AGB des Kunden gelten nicht, auch wenn den AGB des Kunden im Einzelfall nicht widersprochen wird.
(2) Sollten einzelne dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Nachvertragliche Nebenabreden sollen schriftlich fixiert werden.
2. Vertragsschluss/
(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des Angebotes der ELBDEPARTMENT GmbH & Co. KG. Eine Annahme gilt als erklärt, soweit der Kunde das Angebot schriftlich oder mündlich bestätigt bzw. der Kunde oder sein Erfüllungsgehilfe das Angebot konkludent - z.B. durch Entgegennahme einer gewünschten Leistung - annehmen.
(2) Alle Preise für Firmenkunden verstehen sich als Netto-Preise. Gegenüber Verbrauchern bzw. Privatpersonen gelten Preise als Brutto-Preise wenn die MwSt. ausgewiesen ist. Für alle Leistungen der Agentur gilt die jeweils aktuelle Preisliste, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Preisliste übersenden wir Ihnen auf Anforderungen per Mail oder schriftlich zu. Die Agentur ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
(3) Die vom Kunden mitgeteilte Adresse ist Rechnungsadresse wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Zahlungsziel für Kunden ist 10 Tage mit Rechnungserhalt. Entgegenstehende Zahlungsziele haben keine Gültigkeit. Mahnkosten werden mit 5 ¤ zzgl. Portoauslagen berechnet. Nachträgliche Änderungen der Rechnungsadresse nach Zustellung einer ersten Rechnung werden mit pauschal 25 ¤ berechnet – dem Kunden bleibt der Nachweis nachgelassen, dass ein geringerer Schaden oder kein Schaden entstanden ist.
3. Allgemeine Bestimmungen der Leistungserbringung (Durchführung von Veranstaltungen, Vermittlung von Leistungen)
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der ELBDEPARTMENT GmbH & Co. KG bzw. seiner Vertreter im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung, das Equipment, den Veranstaltungsort etc. Folge zu leisten. Die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise sind ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist im Rahmen der Durchführung des Vertrages für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich. Dem Kunden obliegt es, während der Durchführung der Veranstaltung etwaig auftretende Mängel/ Probleme unverzüglich gegenüber der Agentur/ deren Personal anzuzeigen, damit ein reibungsloser Veranstaltungsablauf gewährleistet ist.
(2) Der Ablauf der Veranstaltung wird von den Parteien einvernehmlich und rechtzeitig festgelegt. Die Agentur kann nicht gewährleisten, dass kurzfristige Änderungswünsche des Kunden am Tag der Veranstaltung berücksichtigt werden können.
(3) Bei höherer Gewalt – d.h. z.B. bei Sturm und Hochwasser – kann die Agentur eine zumutbare Abweichung von dem Ablaufplan festlegen (z.B. die Nichtbenutzung der Außen-Terrasse oder einzelner Räume anordnen), eine Änderung des Veranstaltungsortes anbieten oder die Veranstaltung insbesondere bei Gefahr für Sachen und Personen erforderlichenfalls nach Rücksprache mit dem Kunden absagen oder abbrechen.
(4) Geht die Veranstaltung über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus oder werden zusätzliche bzw. andere als die ursprünglich vereinbarten Leistungen der Agentur tatsächlich abgerufen, so ist die Agentur berechtigt, die (erhöhten) Kosten insbesondere für die Raummiete, die Technik und das Personal zu berechnen. Zusätzliches Catering wird ebenfalls gesondert berechnet.
(5) Insbesondere im Hinblick auf Personentransporte, die von Dritten durchgeführt werden und Künstlervermittlungen tritt die Agentur lediglich als Vermittlerin auf, d.h. dass die Vereinbarung kommt zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Ansprüche wg. Nichterfüllung, Schadensersatz o.ä. sind in diesen Fällen nur gegen den Dritten zu richten. Für den Fall, dass Dritte solche Leistungen nicht erbringen können, steht der Agentur ein Rücktrittsrecht im Hinblick auf die gesamte Vereinbarung mit dem Kunden zu. Die Agentur wird sich aber in solchen Fällen bemühen, den Kunden neue, passende Angebote zu unterbreiten.
(6) Eingebrachte Gegenstände müssen den bau-/ feuerpolizeilichen Anforderungen genügen – der Kunde hat im Übrigen als Veranstalter selbst für etwaig erforderliche veranstaltungsbezogene behördliche Genehmigungen, Einhaltung von veranstaltungsbezogenen Auflagen, GEMA-Anmeldungen bzw. GEMA-Zahlungen etc. zu sorgen. Er hat als Veranstalter ferner etwaige Abgaben und Steuern (Vergnügungssteuer o.ä.) zu tragen.
4. Übergabe und Rückgabe der Räumlichkeiten
(1) Die Veranstaltungsräumlichkeiten werden am Veranstaltungstag zur vereinbarten Uhrzeit sauber und in einem leeren Zustand (ohne Möbel) an den Kunden übergeben. Die Räumlichkeiten sind nach der vereinbarten Zeit geräumt und sauber zurückzugeben. Möbel/ Einrichtungsgegenstände/ Waren etc. müssen bis spätestens 12 Stunden nach dem Ende der Mietzeit vollständig abtransportiert worden sein. Andernfalls kann die Agentur die Gegenstände auf Kosten von Kunden einlagern. Die Beseitigung zurückgelassenen Mülls von Kunden/ Gästen durch Agentur erfolgt ebenfalls auf Kosten von Kunden.
(2) Wird die Räumlichkeit beschädigt zurückgegeben, so wird vermutet, dass die Beschädigungen während der Mietzeit durch den Kunden/ seine Gäste verursacht wurden. Der Kunde hat deshalb sichtbare Mängel an der Räumlichkeit unverzüglich vor Beginn der Veranstaltung gegenüber Agentur bzw. örtlichem Vertreter der Agentur zu rügen und auch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Einlass erhalten.
(3) Die Anlieferung bzw. der Aufbau von Möbeln, Waren, Equipment etc. durch den Kunden hat unter Einhaltung folgender Richtlinien zu erfolgen: Für den Transport von solchen Gütern in die Veranstaltungsfläche müssen die vor Ort befindlichen Eingänge, Treppenhäuser, Aufzüge sowie auch sämtliche Bodenbeläge durch das Unterlegen von Gummimatten, Teppichen oder Ähnlichem vor Beschädigungen geschützt werden. Für die Anlieferung mit Transportwagen, Caddys etc. sind nur Wagen mit Gummirollen zu verwenden. Unter jeglichen Möbeln, Stativen etc. sind Schutzhüllen oder Filze zu befestigen. Die Anbringung von Dekorationsmaterial und die Nutzung der Räumlichkeiten zu Ausstellungszwecken bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur und können ggf. von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
5. Stornierungen/ Rücktritt
(1) Storniert der Kunde die gebuchten Leistungen, so gilt folgendes: der Kunde schuldet in jedem Fall einen angemessenen Teil der vereinbarten Miete/ Vergütung und zwar regelmäßig
nach Buchung mindestens 20% und höchstens
bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%
bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%
bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%
(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Leistungen von Dritten (z.B. Bewirtungskosten, Buchungen von Künstlern und technischen Gewerken etc.) Sonderstornierungs- bzw. Kündigungsbedingungen unterliegen können.
(3) Stornierung/ Rücktritt oder Kündigung des Vertrages durch den Kunden hat schriftlich (per Telefax oder Einschreiben) zu erfolgen.
(4) Werden vereinbarte Vorauszahlungen zu den vereinbarten Terminen nicht erbracht, kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten. Die Agentur ist in diesen Fällen berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Die Agentur hat ferner das Recht vom Vertrag zurücktreten, wenn a) durch höhere Gewalt (s.o.) insbesondere die vermieteten Räume nicht mehr nutzbar sind oder Gefahr für Leib und Leben droht, b) der Kunde bei Vertragsschluss irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Umstände wie insbesondere die Person des Veranstalters/ den Zweck der Veranstaltung macht oder c) die Agentur sachlich begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der ELBDEPARTMENT GmbH & CO. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann.
6. Haftung
(1) Die Agentur haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Agentur zurückzuführen ist.
(2) Haftet die Agentur gemäß Ziff. 6. 1a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Agentur bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Agentur fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Agentur.
7. Sonstiges/ Datenschutz
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit gesetzlich zulässig – ist Hamburg. Die Agentur wird zur Vertragsdurchführung personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erheben, speichern und nutzen. Die Agentur wird solche Daten streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
